Internationales praxisorientiertes Training für Notare

Die Teilnehmenden des praxisorientierten Fortbildungsaufenthaltes für englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren mit Herrn Notar Dr. Lovro Tomasic  (5. v. links)
Die Teilnehmenden des praxisorientierten Fortbildungsaufenthaltes für englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren mit Herrn Notar Dr. Lovro Tomasic (5. v. links)
Multilateral

Teilnehmende aus sechs Partnerstaaten trafen sich nach zweijähriger Corona-Zwangspause vom 24. bis 31. Juli 2022 zur zweiten englischsprachigen praxisorientierten Fortbildung für Notarinnen und Notare erstmals wieder in Präsenz.

Gemeinsam mit der Bundesnotarkammer führt die IRZ seit 2018 – alternierend mit dem Notarhospitationsprogramm in deutscher Sprache – alle zwei Jahre eine multilaterale praxisorientierte Fortbildung in englischer Sprache für die Notarschaft sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren durch.

Im Fokus des diesjährigen Programms standen die Rolle der Notarschaft in der vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland, der Zugang zum Amt sowie Fragen zur berufsständischen Vertretung auf nationaler und internationaler Ebene.

Die Referierenden erörterten Themen wie Immobilienrecht, Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht in der notariellen Praxis und diskutierten mit den Teilnehmenden intensiv die Vorteile und Herausforderungen der Digitalisierung des Notariats.

In Ergänzung zu den Vorträgen und Diskussionen hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, das Notariat von Dr. Rabl und Dr. Gassen in Bonn zu besuchen und sich im Gespräch mit Herrn Dr. Gassen eingehend zu Fragen der Büroorganisation auszutauschen.

An der Veranstaltung nahmen sieben Notarinnen und Notare sowie zwei Notarassessoren aus Georgien, Kasachstan, Montenegro, Serbien, der Türkei und Usbekistan teil. Kasachstan und Usbekistan sind dabei die jüngsten Mitglieder der Internationalen Union des Notariats – der Beitritt erfolgte im vergangenen Jahr.

Die Teilnehmenden zeigten sich sehr offen für den multilateralen Austausch mit ihren ausländischen und deutschen Kolleginnen und Kollegen, waren interessiert an den breitgefächerten Themenstellungen und nahmen motiviert und engagiert an den Diskussionen teil.

Das Feedback der Referierenden, die Teilnehmenden und der Organisatoren war ausnahmslos positiv. Es zeigte sich einmal mehr, dass die jahrelangen erfolgreichen Hospitationsprogramme der IRZ ein wichtiges Instrument im Kontext des Gesamtportfolios der Rechtsstaatsförderung sind.

7. Fortbildung für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Teilnehmende im Gespräch mit den Experten Dr. Arnd Weishaupt und Uwe Stark am 5. Juli 2022 in Berlin
Naher Osten

Vom 4. bis 8. Juli 2022 veranstaltete die IRZ eine Fortbildung für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten in Berlin. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziert und vermittelte den Teilnehmenden neue Kenntnisse über die Grundprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaates, die Genfer Flüchtlingskonvention, das Gesetzgebungsverfahren, die Grundlagen des Asyl- und des Individualarbeitsrechts.

Die Lehrveranstaltung bot den Teilnehmenden zugleich die Gelegenheit ihre Kenntnisse zu unterschiedlichen Rechtsgebieten und Verfahren in Deutschland – auch anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen z.B. zu Fragen von Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Duldung, Familienzusammenführung und Zugang zum Arbeitsmarkt – zu vertiefen.

Die Vermittlung von Soft Skills und Schlüsselqualifikationen, die für Juristinnen und Juristen unentbehrlich sind, war den Referentinnen und Referenten ein ebenso wichtiges Anliegen. Sie unterstrichen in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der sozialen Kompetenz, der überzeugenden Argumentation und der Körpersprache in der juristischen Arbeit. 

Die Vermittlung von Kenntnissen rund um die Themen effektives Arbeiten sowie Zeit- und Selbstmanagement rundeten das Programm der Veranstaltung ab.  Die Referentinnen und Referenten präsentierten in diesem Zusammenhang praktische Situationen, mit denen Juristinnen und Juristen tagtäglich konfrontiert sind.

16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem aus dem Irak und Syrien nahmen an der Veranstaltung teil. Einige haben ihr juristisches Studium in ihrem Heimatland bereits abgeschlossen und waren dort als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig. Andere wiederum haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) absolviert. 

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Lehrveranstaltung folgende Fachexpertinnen und Fachexperten:

  • Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen
  • Rechtsanwältin Ursula Groos, Rechtsanwältin & Mediatorin in Berlin
  • Rechtsanwalt Esat Bulut, Rechtsanwaltskanzlei Esat Bulut in Berlin

Neben den Fachvorträgen konnten die Teilnehmenden ein Fachgespräch im BMJ zum Thema Gesetzgebungsverfahren in Deutschland führen. Außerdem besuchten sie das Reichstagsgebäude und wurden bei der Führung über die Arbeit des deutschen Bundestages informiert.

Einen weiteren wichtigen Teil dieses Fortbildungskonzepts bildet das Hospitationsprogramm für ausgewählte Teilnehmende in einer Anwaltskanzlei, um dadurch Einblicke in die praktische Arbeit zu erhalten, ein Netzwerk aufzubauen und um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Hospitationen sind im Zeitraum August bis November 2022 geplant.

Online-Herbstakademie zum nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht

Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.)
Die Referenten und Referentin der Herbstakademie mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, und Projektbereichsleiterin Angela Schmeink (unten v.l.n.r.)
Multilateral

Eine großzügige Zuwendung des Verlags C.H. Beck ermöglichte es der IRZ, vom 16. bis 18.  November 2021 die multilaterale Online-Konferenz „Nationales und internationales Wirtschaftsrecht – ausgewählte Aspekte und aktuelle Entwicklungen“ für einen ausgedehnten Teilnehmerkreis aus neun unserer Partnerstaaten auszurichten. Die Teilnehmerschaft setzte sich zusammen aus Nachwuchsjuristinnen und -juristen sowie Juristinnen und Juristen aus der Wissenschaft und aus der Praxis der Staaten des Westbalkans und der Östlichen Partnerschaft (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien sowie Armenien, Georgien, Ukraine). Herr Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H. Beck, begrüßte die Teilnehmenden eingangs sehr herzlich, bevor das Fachprogramm eröffnet wurde.

Die insgesamt 110 Teilnehmenden beschäftigten sich im ersten Tagungsteil mit dem deutschen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie mit dem Zivilprozessrecht, ferner mit dem internationalen Privatrecht und dem internationalen Zivilverfahrensrecht. 

Den Referenten Dr. Tobias Oelsner, Richter am Landgericht Berlin, und Prof. Dr. Florian Eichel, Professor für Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bern, gelang es in hervorragender Weise, Grundsätze der komplexen Materie verständlich und übersichtlich zu vermitteln. Eine praxisnahe Ergänzung bildete der von der IRZ für diese Tagung produzierte Film: Darin verhandelt ein Berufsrichter an einem deutschen Gericht einen fiktionalen wirtschaftsrechtlichen Fall unter Anwendung des UN-Kaufrechts. So wurde der Ablauf eines Prozesses an einem Beispiel illustriert und konnte anschließend mit den Referenten diskutiert werden.

Der zweite Tag widmete sich dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums: Dr. Oliver Schön, Richter am Landgericht München I, erläuterte anhand anschaulicher Fälle die richterliche Praxis im Urheberrecht sowie den rechtlichen Schutz von Design, Marken und Gebrauchsmustern.

Der Pressesprecher beim Bundeskartellamt, Kay Weidner, machte die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen des Kartellrechts zum Schutz des freien Wettbewerbs vertraut. Zu den weiteren einschlägigen Regelwerken – Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht – stellte er aktuelle Beispiele aus der digitalen Welt vor.

Dr. Ina Schnurr, Richterin am Bundespatentgericht, rundete den Tag mit Ausführungen zum deutschen Patentrecht ab. Schwerpunkt bildete dabei die Nichtigkeitsklage, die im Zusammenhang mit Patentverletzungsstreitigkeiten regelmäßig angestrengt wird. Von besonderem Interesse war es, dass die am Bundespatentgericht tätigen Richter und Richterinnen entweder technisch vorgebildet sind oder eine technische Ausbildung und eine zusätzliche juristische Qualifikation aufweisen, da die Verfahrensgegenstände regelmäßig technisch hochkomplex sind. 

Der Themenkomplex Schiedsgerichtsbarkeit stand am dritten Tag im Mittelpunkt. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) wurde von ihrem Stellvertretenden Generalsekretär, Viktor von Essen, vorgestellt. Dazu gab er einen Überblick über die Kompetenzen zur Administration von Schiedsverfahren und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Das zentrale Regelwerk ist die DIS-Schiedsgerichtsordnung, die erst 2021 zur Effizienzsteigerung, Qualitätssicherung und Transparenz novelliert wurde. Die Ausführungen stellten die einzelnen Phasen der Wirtschaftsstreitigkeiten vor den DIS-Schiedsgerichten mit ihren Chancen und Risiken dar und wurden mit statistischen Angaben unterlegt.  

Die aus Sicht einer betroffenen Partei notwendigen Überlegungen im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren erörterte der langjährig und einschlägig erfahrene Rechtsanwalt Jan K. Schäfer, Partner bei King & Spalding. Er ging auf die in den einzelnen Handlungsfeldern wichtigen Anhaltspunkte mit Blick auf Taktik und Strategie ein. Aufgrund seiner weitreichenden Praxiserfahrung konnten einzelne Aspekte anhand konkreter Fälle vor realistischem Hintergrund vertieft werden.

Die Teilnehmenden brachten große Anerkennung für das Konferenzprogramm zum Ausdruck und betonten, dass sich das Angebot als äußerst nützlich für den eigenen beruflichen Kontext erwiesen habe. Der Austausch mit den anderen ausländischen Kolleginnen und Kollegen fand darüber hinaus ebenfalls guten Anklang.  

Tagungssprache war Deutsch, dank einer technisch professionellen Infrastruktur und hervorragender Sprachkompetenzen erfolgte die Simultan(relais)verdolmetschung in drei Fremdsprachen durchgehend einwandfrei.