Hinweise zum Datenschutz: Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher werden auf dieser Website keine Nutzungsdaten gespeichert. Die Website nutzt ausschließlich funktionelle Cookies.
Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Sie können diese Cookies in Ihren Browser-Einstellungen deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Funktionalität der Website stark eingeschränkt wird.
Am 21. und 22. Juni 2018 fand in Tiflis eine internationale Konferenz zum Thema „Herausforderungen einer strafrechtlichen Regelung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt“ (Vergleichsübersicht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention) statt. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der Zusammenarbeit der IRZ mit der staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität (TSU) organisiert und widmete sich aktuellen strafrechtlichen Themen und wichtigen Aspekten nötiger Reformen im georgischen Strafgesetzbuch, die aufgrund der Istanbul- Konvention in Georgien erforderlich sind.
An der Veranstaltung nahmen die Vertreterinnen und Vertreter der georgischen Strafjustiz sowie Professorinnen und Professoren der staatlichen Universität Tiflis teil. Von deutscher Seite wirkte Prof. Dr. Carmen Thiele, Professorin an der Europa-Universität Viadrina, mit, sowie Sebastian Sternberger, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Während der zwei Arbeitstage in Tiflis konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Erfahrungen aus der Praxis berichten und über wissenschaftliche und praktische Aspekte der verschiedenen Gesetzesnormen diskutieren, die nach Ratifizierung der Istanbul- Konvention in nationales Recht umzusetzen sind.
Thematisiert wurden etwa:
der Straftatbestand des Stalkings nach deutschem Strafrecht unter dem Einfluss von Artikel 34 der Istanbul-Konvention,
praktische Aspekte der Vorgehensweise in Fällen häuslicher Gewalt in Deutschland,
das Verbot von Gewalt gegen Frauen im Zusammenhang mit Migration und Asyl sowie
Strafbarkeit sexueller Gewalt nach deutschem Strafrecht unter dem Einfluss von Artikel 36 der Istanbul-Konvention.
Ziel dieser Tagung war es, einen Austausch zwischen deutschen und georgischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen. Die Vorträge der deutschen und georgischen Referentinnen und Referenten führten zu offenen und lebhaften Diskussionen und ermöglichten den georgischen Kolleginnen und Kollegen einen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem.
Fachgespräch im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Am 16. und 17. April 2018 führte die IRZ einen Arbeitsbesuch einer Delegation der georgischen Gerichtsverwaltung in Deutschland durch. Der Delegation gehörten der Leiter der Verwaltungseinheit für Allgemeine Gerichtsbarkeit von Georgien, Shota Karchava, und dessen Stellvertreter, Giorgi Kakauridze, an. Der Aufenthalt begann mit einem Fachgespräch im Landgericht Düsseldorf. Dessen Präsident Dr. Bernd Scheiff empfing die die georgischen Gäste und informierte sie zu Themen wie der Planung von Gerichtsneubauten, Gerichtsverwaltung, Barrierefreiheit, Sicherheit und zu vielen weiteren praktischen Fragen.
Eine weitere Station des Besuchs war das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Hier tauschten sich die Delegationsmitglieder mit den Richtern Dr. Michael Scholz, Dr. Ludger Traut und Dr. Phil Schabestiel über Sicherheitsstandards in der Justiz und Konzepte für die Errichtung eines neuen Justizgebäudes aus.
Zum Abschluss besuchten die georgischen Gäste das Amts- und Landgericht Essen und wurden von der Präsidentin des Landgerichts Essen, Gudrun Jockels, begrüßt. Hier standen die Richter des Landgerichts Essen für eine intensive Diskussion zum Thema Gerichtsverwaltung in Deutschland zur Verfügung. Anschließend gab es eine Führung durch das Gebäude des Amts- und Landgerichts Essen.
Die Fachgespräche wurden von den georgischen Gästen als sehr bereichernd und kollegial empfunden.
Georgische Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Thomas Müller (Mitte), Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe
Vom 22. bis 24. Februar 2018 fand eine Schulung für die Traineranwärter des georgischen Trainingszentrums für Strafvollzug und Bewährungshilfe (PPTC) in Rustavi/ Georgien statt. Dabei ging es um die Erfordernisse im Umgang und bei der Behandlung von Gefangenen mit speziellen Bedürfnissen.
An der Schulung nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Dienste von Justizvollzugsanstalten aus ganz Georgien teil, u.a.:
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter,
Psychologinnen und Psychologen sowie
Angehörige des Aufsichtspersonals.
Sie sollen künftig für das PPTC weitere Schulungen von Vollzugsbediensteten zu diesen Themen mit durchführen und auf diese Weise als Multiplikatoren tätig werden. Die Veranstaltung wurde durch den Direktor des PPTC, Avtandil Mikanadze, eröffnet.
Als Experte und Referent für die IRZ bestritt diese Veranstaltung der Anstaltsleiter der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe, Thomas Müller. Der Referent behandelte zunächst den Vollzug von langen Freiheitsstrafen (Planung, Gestaltung, Entlassungsvorbereitung, psychiatrische Probleme bei Gefangenen). Er ging danach auf der Basis der Empfehlungen der Vereinten Nationen auf den Umgang mit Gefangenen mit besonderen Bedürfnissen ein:
Frauen,
Jugendliche,
Senioren,
Gefangene mit Behinderungen,
Angehörige ethnischer Minderheiten sowie
ausländische Gefangene.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung waren sehr engagiert und motiviert. In den Gruppenarbeiten identifizierten und diskutierten sie zunächst Probleme bei der Arbeit mit Gefangenen mit speziellen Bedürfnissen. Im Anschluss erarbeiteten sie mögliche Themen und Ziele für die eigentlichen Schulungen der Vollzugsmitarbeiterinnen und Vollzugsmitarbeiter.