Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sommerschule auf der Treppe des alten Bonner Rathauses Multilateral
Vom 7. bis 13. Juli 2019 fand die Sommerschule der IRZ bereits zum neunten Mal statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen in diesem Jahr aus zehn IRZ-Partnerstaaten: Armenien, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kosovo, Marokko, Russland, Serbien, Tunesien und Ukraine. Marokko war erstmals vertreten. Alljährlich bringt die IRZ-Sommerschule Jura-Studierende oder junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in juristischen Berufen zusammen. Unabdingbar für deren Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hörten Vorlesungen zu folgenden Themen:
Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht, die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
Zivilrecht,
Gesellschaftsrecht,
Insolvenzrecht,
Schiedsgerichtsbarkeit,
europäisches Zivil- und Wirtschaftsrecht,
Straf- und Strafprozessrecht,
Anwaltsrecht sowie
Methodenlehre.
Zudem schloss die Sommerschule auch in diesem Jahr einen Besuch von Verhandlungen einer Zivil- und Strafkammer beim Landgericht Bonn sowie Gespräche an der Universität Bonn mit ein, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte erkundigen konnten.
Die Veranstaltung findet alljährlich große Resonanz und wird im nächsten Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum feiern können. Da der IRZ die Förderung des juristischen Nachwuchses in den Partnerstaaten sehr wichtig ist, beabsichtigt sie auch in Zukunft der jungen Juristengeneration diesen einwöchigen Einblick in die Grundzüge des deutschen Rechts zu ermöglichen.
Die Seminargruppe zusammen mit Rechtsanwalt Jens Dieckmann Multilateral
Nach den erfolgreichen Seminaren in den letzten zwei Jahren, veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem BMJV auch in diesem Jahr ein zweitägiges Seminar für arabischsprachige Geflüchtete mit juristischem Hintergrund zum Thema „Einführung in das deutsche Recht“ am 10. und 11. Dezember 2018 in Bonn.
Die IRZ möchte mit dieser Veranstaltung einen Beitrag zur Integration arabischsprachiger geflüchteter Juristinnen und Juristen leisten. Die meisten der acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen und waren zum Teil schon in Syrien als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig.
Der zweitägige Workshop beinhaltete eine Einführung in die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts, den Gerichtsaufbau in Deutschland und die Grundzüge des allgemeinen Zivil- und Strafrechts. Auch Themen im Bereich des Sozial- und Asylrechts wurden ausführlich besprochen. Bei der Vermittlung der Inhalte wurde der Fokus auf anschauliche Fallbeispiele gelegt, die einen Bezug zu Alltagserfahrungen der Geflüchteten aufwiesen. Dies führte zu einem regen Austausch und vielen interessierten Nachfragen. Nicht selten konnten die syrischen Juristinnen und Juristen Parallelen zwischen dem deutschen und dem syrischen Rechtssystem entdecken.
Die Veranstaltung wurde konsekutiv übersetzt, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr positiv bewerteten. Auf diese Weise konnten sie ihr Sprachverständnis überprüfen und ausbauen.
Für Geflüchtete mit juristischem Hintergrund sind die Perspektiven, in Deutschland in einem juristischen Beruf Fuß zu fassen, zwar eingeschränkt, dieses Projekt bietet ihnen jedoch eine Chance. Nach Abschluss der Veranstaltung können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im privaten Umfeld beratend tätig sein und gegenüber deutschen Behörden als Vermittler dienen.
In diesem Jahr wurde die IRZ durch die erfahrenen Referenten Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, Eda Yürüktümen, Richterin am Landgericht Bonn, und Jens Dieckmann, Rechtsanwalt für Asyl- und Strafrecht von der Kanzlei Becher & Dieckmann, unterstützt.
Teilnehmer/innen der Herbstakademie beim Besuch der DHL Multilateral
Vom 27. Oktober bis 3. November 2018 lud die IRZ in einer Partnerschaft mit der Universität Lemberg und finanziert durch das Auswärtige Amt 21 Studentinnen und Studenten bzw. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger aus 7 Ländern zu einer Herbstakademie in Bonn ein.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Akademie waren hervorragende Deutschkenntnisse. Darüber hinaus hatte man darauf geachtet, dass die Studierenden bereits erste Kenntnisse vom Deutschen Recht hatten. So hatte eine Vielzahl der Personen bereits an der jährlichen „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ in Bonn [LINK] teilgenommen.
Während eines siebentägigen Arbeitsprogramms konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefende Vorträge ins deutsche Recht hören. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Richter, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin sowie eine Professorin hielten Vorträge zu den Themen:
EU-Recht,
Verfahren vor dem EGMR,
Internationales Privatrecht,
IT-Strafrecht,
Handels- und Personengesellschaftsrecht,
Recht der Körperschaften,
Schiedsgerichtsbarkeit,
Steuerrecht,
Recht der erneuerbaren Energien sowie
Insolvenzrecht.
Zudem erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen über die internationale Verbandstätigkeit, und ein Rechtsanwalt berichtete von seiner Tätigkeit als Langzeitberater der IRZ innerhalb eines EU Technical-Assistance Projektes. Auch Besuche beim Bundeskartellamt und der Zentrale der DHL in Bonn fanden statt.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten ein großes Interesse und Engagement. Sie stellten viele Fragen während der Diskussionsrunden, und zum Ende der Veranstaltung nahmen sie an einem Abschlusstest in deutscher Sprache teil.
Ein wichtiger Baustein dieser Maßnahme war von Anfang an, dass sich die teilnehmenden Personen untereinander vernetzen, um sich zukünftig professionell austauschen zu können. Tatsächlich konnte auch dieses wichtige Ziel erreicht werden, ein erstes Indiz dafür ist ein Eintrag bei Facebook.