Teilnehmerinnen und Teilnehmer der achten „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ Multilateral
Bereits zum achten Mal führte die IRZ ihre „Sommerschule Deutsches Recht“ durch, die in der Zeit vom 8. bis 14. Juli 2018 in Bonn stattfand. Auch in diesem Jahr waren wieder elf IRZ-Partnerstaaten beteiligt: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien, Georgien, Kasachstan, Kosovo, Russland, Serbien, Tunesien und die Ukraine. Kasachstan und Tunesien waren erstmals vertreten.
Wie berichtet bringt die Sommerschule, die ursprünglich als Ergänzung zum deutschsprachigen Begleitstudium zur Einführung in das Deutsche Recht an der Ivan-Franko-Universität Lemberg/Lviv (Westukraine) konzipiert wurde, regelmäßig Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus zahlreichen Partnerstaaten der IRZ zusammen und erfreut sich jedes Jahr einer wachsender Nachfrage. Unabdingbar für eine Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse.
Die diesjährige Sommerschule begann mit Vorlesungen zum Grundrechtsschutz, die sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention beschäftigten.
Weitere Vorlesungen gab es zu folgenden Rechtsgebieten:
Zivilrecht,
Gesellschaftsrecht,
Insolvenzrecht,
Schiedsgerichtsbarkeit,
Europäisches Zivil- und Wirtschaftsrecht,
Straf- und Strafprozessrecht sowie
Anwaltsrecht.
Auch die Methodenlehre wurde behandelt. Wie jedes Jahr besuchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sommerschule Verhandlungen einer Zivil- und Strafkammer beim Landgericht Bonn. Sie führten außerdem Gespräche an der Universität Bonn, um sich über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte zu erkundigen.
Konzipiert ist die Sommerschule vornehmlich für einen Teilnehmerkreis von Studierenden sowie Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern in juristischen Berufen.
Die IRZ beabsichtigt, die gute Tradition der IRZ-Sommerschule auch aufgrund der großen und positiven Resonanz in den kommenden Jahren fortzuführen und damit weiterhin den juristischen Nachwuchs in den IRZ-Partnerstaaten zu fördern.
Veronika Keller-Engels (Mitte), IRZ-Hauptgeschäftsführerin, und Mohamed Montasser Abidi (links), Leiter des Projektbereichs Nordafrika/Nahost, begrüßen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars
Aufbauend auf der ersten positiven Erfahrung aus dem letzten Jahr, veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 10. und 11. Oktober 2017 ein zweites Seminar für arabischsprachige Geflüchtete mit juristischem Hintergrund zum Thema „Einführung in das deutsche Recht“ in Bonn.
Ziel der Vertiefungsveranstaltung war es, den Aufenthalt der arabischsprachigen Geflüchteten in Deutschland zu gestalten und ihre Integration zu erleichtern. Hierzu organisierte die IRZ eine Einführung in das deutsche Recht und die Grundlagen des Asylsystems in Deutschland.
Die eingeladene Gruppe bestand aus zum Teil sehr erfahrenen syrischen und irakischen Richtern, Rechtsanwälten, Juristen und Beamten sowie Jungabsolventen der Rechtswissenschaften.
Die IRZ wurde durch die erfahrenen Referenten Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, Dr. Arnd Weishaupt, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, und Jens Dieckmann, Rechtsanwalt für Asyl- und Strafrecht von der Kanzlei Becher & Dieckmann, unterstützt.
Am ersten Tag des Seminars wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der IRZ-Hauptgeschäftsführerin Veronika Keller-Engels und dem Leiter des Projektbereichs Nordafrika/Nahost, Mohamed Montasser Abidi, begrüßt.
Auf der zweitägigen Veranstaltung befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Grundfragen des Aufenthalts von Flüchtlingen in Deutschland. Zur Sprache kamen dabei das politische Asyl, der subsidiäre Status, die Duldung, die Ausreise und der Familiennachzug sowie die allgemeinen Verfahrensfragen.
Weitere Fragen, die thematisiert wurden, waren:
die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts und die Bedeutung der Grundrechte,
der Gerichtsaufbau in Deutschland mit seinen allgemeinen Strukturen und Verfahrensgrundsätzen sowie
die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts, des Sozialrechts und des deutschen Strafrechts.
Besonders wichtig war es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars, sich über die Möglichkeiten einer juristischen Tätigkeit in Deutschland zu informieren.
Wie im Vorjahr stieß die Veranstaltung bei allen Beteiligten auf sehr positive Resonanz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sehr interessiert und engagiert und konnten viele praktische Fragen aus ihrem Alltag diskutieren.
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen wird die IRZ das Projekt fortsetzen und vertiefen.
Die IRZ führte vom 2. bis 7. Juli 2017 zum siebten Mal ihre „Sommerschule Deutsches Recht“ durch. Sie fand diesmal in Bonn statt.
Die Sommerschule, die ursprünglich als Ergänzung zum deutschsprachigen Begleitstudium zur Einführung in das Deutsche Recht an der Ivan-Franko-Universität Lemberg/Lviv (Westukraine) konzipiert wurde, richtet sich inzwischen schon seit vielen Jahren an zahlreiche Partnerstaaten der IRZ und erfreut sich alljährlich einer immer größeren Nachfrage. Unabdingbar für eine Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse.
In diesem Jahr waren elf IRZ-Partnerstaaten beteiligt: Albanien, Armenien, Georgien, Kosovo, Mazedonien, Moldau, Serbien, Syrien, Russland, Ukraine und Vietnam. Albanien, Syrien und Vietnam waren zum ersten Mal vertreten.
Die Sommerschule umfasste Vorlesungen zu folgenden Rechtsgebieten:
Zivilrecht, insbesondere Sachenrecht/ Kreditsicherheiten,
Gesellschaftsrecht,
Insolvenzrecht,
Schiedsgerichtsbarkeit,
Europäisches Zivil- und Wirtschaftsrecht,
Straf- und Strafprozessrecht,
Gerichtverfassungsrecht,
Richterrecht,
Anwaltsrecht sowie
Menschenrechte (Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht sowie durch die Europäische Menschenrechtskonvention/ den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).
Auch die im Vorjahr auf große Resonanz gestoßene Vorlesung und Übung zur Methodenlehre wurde wieder ins Programm genommen. Zudem schloss die Sommerschule auch dieses Mal einen Besuch von Verhandlungen je einer Zivil- und Strafkammer beim Landgericht und Amtsgericht Bonn sowie Gespräche an der Universität Bonn ein, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte erkundigen konnten.
Die IRZ-Sommerschule, die sich vornehmlich an Studierende sowie junge Juristinnen und Juristen richtet, soll aufgrund der großen Resonanz und im Sinne der juristischen Nachwuchsförderung in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.