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Während des Workshops in Hanoi am 27. und 28. Februar 2019 Vietnam
In Kooperation mit der Vietnam Bar Federation (VBF) und mit Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veranstaltete die IRZ am 24. und 25. Februar in Nha Trang sowie am 26. und 27. Februar 2019 in Hanoi zwei Workshops zur praktischen Anwendung der 2018 in Kraft getretenen vietnamesischen Strafprozessordnung. Deren Entstehung hatte die IRZ bereits während des Reformprozesses beratend begleitet.
Die beiden IRZ-Experten und Berliner Fachanwälte für Strafrecht Nikolai Venn (Kanzlei Freyschmidt Frings Pananis Venn) und Ursus Koerner von Gustorf (Kanzlei Hensel und Koerner von Gustorf) referierten an jeweils beiden Seminartagen zu folgenden Themen:
Stellung und Funktion der Verteidigung,
Vorbereitung der Hauptverhandlung und Definition des Verteidigungsziels,
Technische Vorbereitung und Einsatz der elektronischen Akte,
Sacherklärung des Mandanten,
Zeugenbefragung,
Befragung von Sachverständigen sowie
Plädoyer.
Ihre vietnamesischen Kolleginnen und Kollegen gaben einen Überblick über erste Erfahrungen mit der neuen Strafprozessordnung und deren (in manchen Fällen noch mangelhaften) Umsetzung in der Praxis.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten die neuesten positiven Entwicklungen und lobten die wichtigsten Neuerungen im Zuge der Reform: Unschuldsvermutung, Akteneinsichtsrecht und insbesondere das Beweisantragsrecht des Verteidigers.
Es wurde mehrfach betont, dass die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege eine wichtige Stellung innehat, um die Bürger- und Menschenrechte zu wahren. Dieser moralischen Instanz müsse sie gerecht werden und diesem Selbstverständnis entsprechend für ihre Rechte kämpfen. Die Schilderungen der deutschen Experten hätten in dieser Hinsicht Mut gemacht und aufgezeigt, dass in den neuen Regelungen viel Potential steckt, welches nun ausgeschöpft werden muss.
Im Juni 2018 führte die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Vietnamesischen Institut für Menschenrechte (VIMR) am 18. und 19. Juni in Hanoi sowie am 21. und 22. Juni in Da Nang jeweils einen Workshop mit strafrechtlichem Schwerpunkt durch. Die Workshops zum materiellen und prozessualen Strafrecht fanden im Rahmen eines Projekts statt, das durch das Auswärtige Amt gefördert wird. Sie dienten der Konkretisierung von verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Nach ausgiebiger Vorlaufzeit gelten seit dem 1. Februar 2018 in Vietnam ein neues Strafgesetzbuch sowie ein reformiertes Strafprozessrecht. Diese Novellierungen fügen sich ein in die Bemühungen, seit Inkrafttreten der neuen Verfassung 2014 menschenrechtlichen Garantien und Grundrechten Geltung zu verschaffen.
Um diese Herausforderungen ging es bei beiden Veranstaltungen, in denen vietnamesische und deutsche Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis mit ihren Beiträgen das Forum für einen aktuellen Austausch schufen. Als Referenten waren u.a. beteiligt:
Prof. Dr. Tuong Duy Kien, Direktor des VIMR,
Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein und Honorarprofessor für Recht an der Universität Kiel, sowie
Dr. Matthias Hartwig, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
Es ging um neue Regelungen wie die Unschuldsvermutung oder die Videoaufzeichnung von Vernehmungen. Daneben war die Abgrenzung der Befugnisse von Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Angeklagtem ein intensives Thema. Da die Staatsanwaltschaft in Vietnam nicht nur für die Strafverfolgung zuständig ist, sondern bei Gericht auch die Aufsicht über die Einhaltung der prozessualen Regeln führt, wurden viele praktische Fragen zur Ausübung der staatsanwaltlichen Tätigkeiten erörtert. Selbstkritisch trugen verschiedene vietnamesische Referenten konkrete Vorschläge zur Verbesserung vor, während die deutschen Kollegen die Anforderungen nach internationalem und deutschem Recht erläuterten
Alle Beteiligten an den Workshops zeigten ein deutliches Bewusstsein für den Umsetzungsbedarf auf verschiedenen Ebenen. Mit den Tagungen ist es gelungen, die angestoßenen Veränderungen zur konsequenten Einhaltung von Menschrechten im Straf- und Strafprozessrecht aus verschiedenen Perspektiven konstruktiv zu diskutieren.