Die Teilnehmenden des Antikorruptions-Seminars in Astana (9. v.r. Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, 8. v.r. Staatsanwalt Markus Menzel); Copyright des Fotos: Antikorruptionsagentur Kasachstan Kasachstan
Korruption ist eine Gefahr für den Rechtsstaat, sie behindert sowohl das Wirtschaftswachstum als auch politische Reformen. Kasachstan hat dies erkannt und unternimmt ernsthafte Anstrengungen diesem Problem Abhilfe zu schaffen. Der Bericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates „GRECO“ aus 2024 bestätigt, dass Kasachstan dessen Empfehlungen teilweise umgesetzt hat und der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International für Kasachstan im Vergleich zum Vorjahr um einen Punkt auf insgesamt 40 Punkte angestiegen ist. Die Skala des CPI beginnt bei 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) und endet bei 100 (keine wahrgenommene Korruption). Im Vergleich zu Spitzenländern (Dänemark: 90 Punkte, Finnland 88 Punkte) oder Deutschland mit 75 Punkten zeigt sich aber auch weshalb die Korruptionsbekämpfung weiterhin eine bedeutende Priorität auf der politischen Agenda des Landes bleibt und von den kasachischen Behörden ein entschlosseneres Handeln erfordert.
Seit 2009 pflegt die IRZ einen intensiven Kontakt mit ihren Partnerinstitutionen in der Republik Kasachstan und verfolgt das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz im Land zu fördern. Um einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten, arbeitet sie seit 2023 auch mit der erst in 2019 gegründeten Antikorruptionsagentur zusammen.
Gemeinsam mit der Antikorruptionsagentur richtete die IRZ vom 13. bis 15. Mai 2025 in Astana ein Seminar aus, das sich an Vertretende der Antikorruptionsagentur richtete. Zwei deutsche Staatsanwälte der Wuppertaler Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte erörterten zahlreiche Fälle aus der Praxis und gaben vertiefte Einblicke in die deutschen Strategien zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Darüber hinaus wurden auch wichtige Themen wie der Umgang mit Interessenkonflikten, die Aufhebung von Immunitäten und die Bekämpfung von Einflussnahme eingehend diskutiert. Das Seminar erwies sich als sinnvolle Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen kasachischen und deutschen Kollegen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und trug zur Stärkung der Fachkompetenzen aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Teilnehmende während des Arbeitsbesuchs beim Ministerium der Justiz des Landes NRW in Düsseldorf. Mitte: Prof. Dr. Marat Bashimov, Abgeordneter des Parlaments der Republik Kasachstan, 2. v. links: Dr. Christian Reitemeier, Stv. Leiter der Abteilung für Zivilrecht, Öffentliches Recht und Internationales des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Kasachstan
Die IRZ unterstützt ihre kasachischen Partner bei der Umsetzung der Entwicklungsstrategie „Kasachstan 2030/2050“: Das dort unter anderem beinhaltete Konzept der Rechtspolitik strebt eine weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Weiterentwicklung der Demokratie in Kasachstan an. Im Rahmen dieses Konzepts hat die IRZ die Verwaltungsgerichtsbarkeit als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Republik Kasachstan identifiziert.
Bereits im August 2024 hatte die IRZ in Deutschland Fachgespräche zur Konsolidierung der kasachischen Verwaltungsgerichtsbarkeit organisiert. Daran anknüpfend begrüßte sie im April 2025 Vertretende des Parlaments der Republik Kasachstan in Düsseldorf, Bonn und Mainz. Ziel war die Förderung eines Erfahrungsaustauschs zwischen kasachischen und deutschen Kolleginnen und Kollegen, um die kasachische Gesetzgebung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf eine neue rechtsstaatliche und moderne Grundlage zu stellen.
Zum Auftakt der Studienreise wurde die Delegation im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von dem Minister der Justiz, Dr. Benjamin Limbach, begrüßt und tauschte sich im Folgenden über die Mediation in Verwaltungssachen sowie zum System des vorgerichtlichen Widerspruchsverfahrens aus. Es folgten ein Austausch zur alternativen Streitbeilegung im Verwaltungsrecht in Bonn und schließlich Einblicke in die Arbeit und Funktionsweise des Stadtrechtsausschusses, der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und der Beauftragten für die Landespolizei in Mainz.
Die während des Besuchs gesammelten Erfahrungen sollen in wissenschaftlichen Beiträgen und Publikationen für die kasachische Öffentlichkeit aufbereitet und Vorschläge zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte der Republik Kasachstan unterbreitet werden.
Die Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan in Den Haag. Das Foto wurde der IRZ mit freundlicher Genehmigung des Ständigen Büros zur Verfügung gestellt. Kasachstan
Eine Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan nahm vom 17. bis 21. November 2024 an einem von der IRZ in Zusammenarbeit mit dem Programmbüro der OSZE in Astana durchgeführten fachlichen Austausch in Deutschland und in den Niederlanden zu Fragen des internationalen Rechtshilfeverkehrs in Zivilsachen teil. In Den Haag wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Dr. Christophe Bernasconi, Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), empfangen, um anschließend unter anderem mehr über die Rolle der Richterinnen und Richter und die Voraussetzungen zur Anwendung des Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und des Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu erfahren.
Die Fachgespräche im Bonner Bundesamt für Justiz, die der Leiter der Abteilung für internationales Zivilrecht, Stefan Schlauß, eröffnete, fokussierten sich auf die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Rechtshilfe in Zivilsachen. Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigten, dass die aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse maßgeblich zur Weiterentwicklung der künftigen Zusammenarbeit beitragen werden.