Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung innerhalb der Streitkräfte

Von links nach rechts: Yeghiazar Avagyan, Stellv. Generalstaatsanwalt der Republik Armenien (RA), Grigor Elizbaryan, Stellv. Generalstaatsanwalt und Militärstaatsanwalt der RA, Mane Markosyan, Beraterin der Generalstaatsanwältin der der RA (Copyright: Generalstaatsanwaltschaft der Republik Armenien)
Von links nach rechts: Yeghiazar Avagyan, Stellv. Generalstaatsanwalt der Republik Armenien (RA), Grigor Elizbaryan, Stellv. Generalstaatsanwalt und Militärstaatsanwalt der RA, Mane Markosyan, Beraterin der Generalstaatsanwältin der der RA (Copyright: Generalstaatsanwaltschaft der Republik Armenien)
Armenien

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besagt, dass niemand der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Über die Auslegung dieses Verbots müssen auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des armenischen Militärs, zuständig für die Rechtmäßigkeit eingeleiteter Ermittlungen bei Gewalt gegen Militärangehörige, umfassend geschult werden. Die Republik Armenien verfolgt dieses Ziel zudem in Punkt 2.6 des Aktionsplans ihrer Nationalen Strategie zum Schutz der Menschenrechte.

Am 27. September 2025 erörterten deshalb der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Yeghiazar Avagyan, der Militärstaatsanwalt der Republik Armenien und der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Republik Armenien, Herr Grigor Elizbaryan sowohl mit dem deutschen Experten Herrn Kristijan Vlasic, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Hauptmann der Reserve (Bundeswehr) als auch der Richterin am Arbeitsgericht Duisburg Dr. Janna Liedtke Möglichkeiten zur Förderung moderner und internationaler Standards in der Strafrechtsanwendung in Armenien.

Anschließend erfolgten auf Wunsch der armenischen Generalstaatsanwaltschaft Schulungen und Vorträge für Militärstaatsanwältinnen und Militärstaatsanwälte, Studierende der Militärakademie und weitere Personen aus der Staatsanwaltschaft. Sie erhielten Informationen darüber, wie sie unterschiedliche Formen der Folter und Misshandlung erkennen und diese wirksam unter Beachtung rechtlicher, ethischer und praktischer Erwägungen ermitteln können. Den beiden Referenten Herrn Grigor Elizbaryan und Herrn Kristijan Vlasic danken wir ausdrücklich für ihre interessanten Vorträge.

Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Teilnehmende des Seminars zum Thema der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Teilnehmende des Seminars zum Thema der häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Armenien

Armenien unterzeichnete zwar schon im Jahr 2018 die sog. Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt), allerdings hat sie sie bis zum heutigen Tage nicht ratifiziert und ist somit nicht an die in der Konvention festgelegten Verpflichtungen gebunden. Verzögert hat sich die Ratifizierung aufgrund des vehementen Widerstands der Opposition und insbesondere der armenischen Apostolischen Kirche: sie kritisieren eine Gefährdung nationaler Werte und Traditionen sowie eine unangemessene Geschlechtsrollenverteilung. Immerhin hat das Parlament im April 2024 das Gesetz zur Verhütung von Gewalt in der Familie und zum Schutz ihrer Opfer modernisiert und die strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt eingeführt sowie den Begriff „Partner“ erweitert, um LGBT+-Personen zu schützen.

Das im Jahr 2004 gegründete Büro der Menschenrechtsverteidiger der Republik Armenien überwacht unter der derzeitigen Menschenrechtsverteidigerin Frau Anahit Manasyan die Umsetzung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 sowie die Prävention und den Schutz vor Kinderrechtsverletzungen. Um die Fähigkeiten der eigenen Mitarbeitenden des Büros bei der Erkennung, Prävention und Reaktion auf Gewalt gegen Kinder zu stärken, führte die IRZ mit ihrer Partnerorganisation am 11. und am 12. Juni 2025 in Eriwan ein Seminar zur häuslichen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand vor allem eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg aus dem Jahr 2024, bei der es um eine Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Minderjährigen in Armenien ging. Die beiden deutschen Referenten diskutierten mit den Teilnehmende über die vom EGMR festgestellten Rechtsverletzungen der Europäischen Charta der Menschenrechte (EMRK) durch Armenien, aber auch über Urteile des EGMR in Bezug auf die deutsche Gerichtspraxis, insbesondere wie die vom EGMR benannten Mängel in Deutschland praktisch gehandhabt werden.

Weitere Maßnahme zur Förderung der Einhaltung, Umsetzung sowie Stärkung der Menschenrechte und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit werden folgen. Deshalb bildet die aktuelle Veranstaltung nur den Beginn umfassender Beratungen zur häuslichen Gewalt, um die Akzeptanz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu erhöhen.

Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte

Teilnehmende während der Vorlesung an der Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan (YSU)
Teilnehmende während der Vorlesung an der Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan (YSU)
Armenien

Die Bekämpfung der Korruption steht in Armenien weiterhin im Fokus, auch um an das von der IRZ durchgeführte Twinning-Projekt „Fostering integrity and preventing corruption in the public sector in Armenia“ und die Zusammenarbeit mit dem Antikorruptionskomitee anzuknüpfen.

Gemeinsam mit der neuen Partnerorganisation der IRZ, der Antikorruptionskammer beim Kassationsgericht, wurde im Februar das praktisch relevante Thema Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte aufgegriffen. In Anwesenheit des Leiters der Antikorruptionskammer, Herrn Artur Davtyan, nahmen 30 Richterinnen und Richter der Antikorruptionskammer, des Antikorruptions- und des Antikorruptions-Appellationsgerichts an dem Training teil. Nach einer einleitenden Präsentation der armenischen Richterin Lisa Grigoryan zur Korruptionsbekämpfung und Vermögensabschöpfung in Armenien übernahm die deutsche IRZ-Referentin, Oberstaatsanwältin Kathrin Brockhöft von der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption der Generalstaatsanwaltschaft Celle, die weitere Leitung des Trainings. In lebhaften Frage- und Diskussionsrunden konnten viele verfahrensrechtliche Herausforderungen erörtert und Lösungsansätze erarbeitet werden.

Am Folgetag organisierte die IRZ gemeinsam mit der Rechtsfakultät der Staatlichen Universität Eriwan eine Vorlesung zur selben Thematik. Nach der Eröffnung seitens des Dekans der Rechtsfakultät, Harutjun Khachikyan und einem einführenden Vortrag des Lektors am Lehrstuhl für Strafrecht, Gevorg Barseghyan führte auch hier die Oberstaatsanwältin Kathrin Brockhöft die Vorlesung sowie den anschließenden Diskurs fort. Circa 40 Studierende verschiedener Hochschulen und Bildungsstätten aus Eriwan nahmen an der Vorlesung zum Einziehen von Vermögen aus widerrechtlicher Herkunft mit sichtlichem Interesse teil.