Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt

Eröffnung der Veranstaltung Prävention häuslicher Gewalt und Schutz von Frauen und Kindern“, Links: Anahit Manasyan, Menschenrechtsverteidigerin der Republik Armenien; rechts von ihr: Nelly Tumasyan, Vertreterin der IRZ in Armenien; Foto: Presseabteilung des Büros der Menschenrechtsverteidigerin Armeniens
Eröffnung der Veranstaltung Prävention häuslicher Gewalt und Schutz von Frauen und Kindern“, Links: Anahit Manasyan, Menschenrechtsverteidigerin der Republik Armenien; rechts von ihr: Nelly Tumasyan, Vertreterin der IRZ in Armenien; Foto: Presseabteilung des Büros der Menschenrechtsverteidigerin Armeniens
Armenien

Prävention häuslicher Gewalt und Schutz von Frauen und Kindern“ vom 15. bis 17. Juli 2026 in Eriwan und in Artashat reihte sich in eine Reihe von Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung des Büros der Menschenrechtsverteidigerin ein. Ziel war es, die fachlichen Kompetenzen im Umgang mit häuslicher Gewalt zu stärken und aktuelle internationale Standards zu den Themen Prävention, Opferschutz und rechtliche Rahmenbedingungen zu vermitteln.

Der interdisziplinäre Kreis der Teilnehmenden aus den Büros der Menschenrechtsverteidigerin, von Vertreterinnen und Vertretern staatlicher Behörden aus Eriwan und den Regionen, Fachkräften der Primärversorgung, Polizeibeamtinnen und -beamten, kommunalen Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen, Elternverbänden und Ministerien bot eine hervorragende Grundlage für den übergreifenden Fachaustausch und die nachhaltige Vernetzung.

Nach der Eröffnung durch Anahit Manasyan, Menschenrechtsverteidigerin der Republik Armenien, standen am ersten Veranstaltungstag insbesondere gesellschaftliche Stereotype gegenüber Frauen- und Kinderrechten, die Definition und Dynamik häuslicher Gewalt sowie Präventionsansätze im Mittelpunkt. Fachvorträge von Rechtsanwältin Wiebke Wildvang und Anne Thiemann, Diplom-Sozialpädagogin und Bildungsreferentin, wurden durch interaktive Diskussionsrunden ergänzt, in denen die Teilnehmenden Erfahrungen aus ihrer beruflichen Praxis einbringen konnten.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich praxisorientierten Schulungen zu Mechanismen der Prävention häuslicher Gewalt sowie der Unterstützung und dem Schutz von Betroffenen. Im Mittelpunkt standen unter anderem die frühzeitige Erkennung von Gewalt, Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte im Gesundheitswesen, bei Polizei und kommunalen Behörden, die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen, Täterarbeit sowie Entschädigungsmechanismen. Anhand von Fallbeispielen wurden konkrete Interventionsmöglichkeiten diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt.

Der intensive Austausch zwischen den Expertinnen und Experten sowie den Teilnehmenden verdeutlichte den hohen Bedarf an praxisnahen Fortbildungsangeboten und die Bedeutung einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit im Kampf gegen häusliche Gewalt. Deshalb wird sich die IRZ auch weiterhin diesem wichtigen Thema widmen.

Studienreise für armenische Nachwuchsjuristen und -juristinnen

Die Teilnehmenden der Studienreise. 2. Reihe, 2. Von links: Susanne Wernerus, Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Köln; 2. Reihe, 3. von rechts: Prof. Dr. Anna R. Margaryan, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan; Copyright Foto:OLG Köln
Die Teilnehmenden der Studienreise. 2. Reihe, 2. Von links: Susanne Wernerus, Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Köln; 2. Reihe, 3. von rechts: Prof. Dr. Anna R. Margaryan, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan; Copyright Foto:OLG Köln
Armenien

Wenn sieben junge Juristinnen und Juristen aus Eriwan an einem Vormittag im Sitzungssaal des Landgerichts Düsseldorf einer Verhandlung folgen und an einem Nachmittag in einer Justizvollzugsanstalt stehen, wird aus einem Studienbesuch schnell mehr als ein Blick in ein fremdes Rechtssystem: Es wird ein direkter Vergleich im Hinblick auf die eigene Zukunft als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, bei der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft.

Vom 6. bis 10. Juli 2026 führte eine Studienreise der IRZ armenische Nachwuchsjuristinnen und -juristen durch Nordrhein-Westfalen und Heidelberg. Die Gruppe war keine zufällige Auswahl: Die jungen Juristinnen und Juristen hatten zuvor am renommierten Moot Court der IRZ teilgenommen, der seit 2016 gemeinsam mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan ausgerichtet wird – und gehörten zu dessen Gewinnerinnen und Gewinnern. Die Reise bot ihnen die Gelegenheit, das deutsche Rechtssystem nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis vor Ort kennenzulernen.

Fünf Tage, ein Rechtssystem

Im Zentrum der Studienreise stand die Frage, wie deutsche Institutionen und Behörden im juristischen Alltag tatsächlich arbeiten. Die Delegation besuchte dafür das Oberlandesgericht Köln, die Landgerichte Köln und Düsseldorf, das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Generalstaatsanwaltschaft Köln und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. In Heidelberg standen vier Stationen auf dem Programm: das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, die Rechtsfakultät der Universität Heidelberg sowie die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (Außenstelle Heidelberg)  und BIOS-Akademie Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V., BIOS-Opferschutz Heidelberg.

Bewusst blieb es dabei nicht bei Gesprächen und Vorträgen: Die Teilnehmenden verfolgten reale Gerichtsverhandlungen und besuchten eine Justizvollzugsanstalt – zwei Einblicke, die in keinem Lehrbuch in dieser Unmittelbarkeit zu finden sind. Ergänzt wurde das Programm um die Arbeitsweise von Bewährungshilfe und Opferschutz: zwei Bereiche, die in der akademischen Ausbildung oft nur am Rande vorkommen, für die Praxis der Strafjustiz aber zentral sind.

Eine Gruppe mit vielen Perspektiven

Die Zusammensetzung der Delegation spiegelte die Breite des armenischen Nachwuchses im Rechtsbereich wider: ein Staatsanwalt, zwei Rechtsanwältinnen, zwei Lehrkräfte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan sowie Studentinnen und Studenten verschiedener Universitäten aus ganz Armenien. Begleitet wurde die Gruppe von Frau Prof. Dr. Anna R. Margaryan, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan – ein Zeichen für die enge und langjährige Anbindung der Reise an die Partnerhochschule.

Diese Vielfalt an Erfahrungsstufen, von Studierenden bis zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, führte zu einem lebendigen Austausch: Wer selbst schon vor Gericht steht, stellt andere Fragen als jemand, der die Prozessordnung noch aus dem Seminar kennt. Genau dieses Nebeneinander unterschiedlicher Blickwinkel machte den fachlichen Dialog mit den deutschen Gesprächspartnerinnen und -partnern besonders ergiebig.

Teil einer größeren Partnerschaft

Die Studienreise steht nicht für sich allein, sondern reiht sich ein in eine langjährige Zusammenarbeit der IRZ mit dem armenischen Aus- und Fortbildungswesen im juristischen Bereich. Durchgeführt wurde sie in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan – derselben Partnerinstitution, mit der die IRZ seit 2016 auch den Moot Court ausrichtet, aus dem die Teilnehmenden hervorgegangen sind.

Am Ende der Woche stand ein durchweg positives Fazit: Die Teilnehmenden zeigten sich engagiert, stellten interessierte Nachfragen und äußerten sich sehr zufrieden mit der Durchführung. Für die IRZ ist das zugleich Bestätigung und Ansporn, den Austausch mit dem juristischen Nachwuchs Armeniens fortzusetzen.

Diebstahl im virtuellen Raum: Deutsche und armenische Staatsanwälte im Dialog

Teilnehmende beim Workshop zum Thema "Vermögensdelikte"
Teilnehmende beim Workshop zum Thema "Vermögensdelikte"
Armenien

Für die Republik Armenien zählt die Reform ihres Strafrechts zu den zentralen Anliegen auf dem Weg hin zu einer modernen Justiz. Vor diesem Hintergrund organisierten wir bei der armenischen Generalstaatsanwaltschaft eine hochkarätige Fachveranstaltung zu Vermögensdelikten. Unser Fokus lag bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich virtueller Eigentumsdelikte: bekanntlich ein Themenfeld, welches aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer weiter an Bedeutung gewinnt.

Nicht zuletzt aufgrund der anschaulichen Praxisfälle von Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck (Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und Zentralstelle Cybercrime Bayern) sowie Staatsanwalt Carlo Schmidt (Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und Zentralstelle Terrorismusverfolgung des Landes Nordrhein-Westfalen „ZenTer NRW) kam es zu intensiven Diskussionen über die Problembehandlungen virtueller Eigentumsdelikte. Zugleich wurde überlegt, welche Maßnahmen und Strategien ergriffen werden können, um die Auswirkungen auf die Opfer zu mildern. Ein Aspekt, der oftmals zu kurz kommt.