Handbuch zur Einführung der Verfassungsbeschwerde in Albanien vorgestellt

Dr. Arta Vorpsi, Rechtsberaterin am albanischen Verfassungsgericht; Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg; Dr. Vitore Tusha Verfassungsrichterin am albanischen Verfassungsgericht; Frank Hupfeld Projektbereichsleiter für Albanien (v.l.n.r.)
Dr. Arta Vorpsi, Rechtsberaterin am albanischen Verfassungsgericht; Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg; Dr. Vitore Tusha, Verfassungsrichterin am albanischen Verfassungsgericht; Frank Hupfeld Projektbereichsleiter für Albanien (v.l.n.r.)

Die im März dieses Jahres in Albanien neu eingeführte Verfassungsbeschwerde wurde nach deutschem Vorbild entwickelt und deren rechtliche Ausgestaltung in der Vergangenheit bereits intensiv durch die IRZ begleitet. Im November folgte nun der bisherigen Beratung mit der Veröffentlichung eines Handbuchs ein weiteres wichtiges Element.

Das Buch mit dem Titel „Die Verfassungsbeschwerde – ein Handbuch aus deutscher und albanischer Perspektive“ wurde am 17. November 2017 in Tirana einem sehr interessierten Fachpublikum vorgestellt.

Das Handbuch soll ein praxisnaher Leitfaden zur Anwendung der Verfassungsbeschwerde sein und gleichzeitig einen kompakten Überblick über die Verfassungsbeschwerde in Deutschland und Albanien bieten.

Das Handbuch gliedert sich dabei in zwei Teile. Im ersten Teil wird die Verfassungsbeschwerde in Deutschland mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und ihren Besonderheiten vorgestellt. Im zweiten Teil schließt sich die Darstellung der Verfassungsbeschwerde in Albanien an. Beide Teile beschränken sich dabei nicht nur auf die rechtsdogmatische Einordnung, sondern liefern durch Prüfungsschemata, Beispielfälle und die Nennung der rechtlichen Normen die Grundlage für eine praxisorientierte und unmittelbare Anwendbarkeit durch die Leserin oder den Leser.

Das Buch ist in deutsch-albanischer Co-Autorschaft entstanden. Autor des deutschen Teils ist Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Autorin des albanischen Teils ist Dr. Arta Vorpsi, Rechtsberaterin am Verfassungsgericht der Republik Albanien. Beide sind seit langem in Projekten der IRZ aktiv.

Unter den rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung waren sowohl Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts als auch dessen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch viele Vertreterinnen und Vertreter der albanischen Rechtsanwaltschaft nahmen an der Buchvorstellung teil.

Es ist geplant, das Buch sowohl an die Richterschaft als auch an die Rechtsanwaltschaft auszugeben. Des Weiteren sollen die Universitätsbibliotheken des Landes mit den Handbüchern ausgestattet werden, um auch zukünftige Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender mit dem Rechtsinstitut der Verfassungsbeschwerde vertraut zu machen.

Seminar zum EGMR in Tirana

Am 25. und 26. April 2017 fand in den Räumlichkeiten der Magistratenschule in Tirana ein zweitägiges Seminar zum Thema „Finding, understanding and citing the case law of European Court of Human Rights – Practical instructions for helping judges, prosecutors and students of the School of Magistrates“ statt. Zielgruppen dieser mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten Veranstaltung waren:

  • Studierende der Magistratenschule,
  • Strafrichterinnen und Strafrichter,
  • Zivilrichterinnen und Zivilrichter sowie
  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Für die IRZ konnte Dr. Stefan von der Beck, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg, als Referent gewonnen werden. Auf albanischer Seite referierten Dr. Idlir Peçi, ehemaliger Vize-Justizminister und amtierender Vize-Verteidigungsminister, und Elira Kokona, Referentin im Kulturministerium.

Gemeinsam gelang es ihnen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars einen fundierten Überblick über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu geben.
Anhand ausgesuchter Fälle diskutierten sie mit den Juristinnen und Juristen die Rechtsprechung des EGMR, wobei Artikel 6 der EMRK eine hervorgehobene Rolle spielte.

Darüber hinaus beleuchteten die Referentin und die Referenten das wissenschaftliche Arbeiten mit Fundstellen, insbesondere die Recherche auf den einschlägigen Seiten des EGMR („HUDOC“) näher und gaben praktische Anwendertipps.

Informationsbesuch einer Delegation des Obersten Gerichts zum Thema „Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland“

Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts der Republik Albanien zu Besuch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Xhezair Zaganjori, Präsident des Obersten Gerichts (vorne, 2.v.r.); Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (Mitte)

Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts der Republik Albanien zu Besuch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Xhezair Zaganjori, Präsident des Obersten Gerichts (vorne, 2.v.r.); Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (Mitte)

Die IRZ unterstützt die Republik Albanien beim Aufbau der 2013 dort eingerichteten Verwaltungstätigkeit. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit war in der Zeit vom 7. bis 10. März 2017 eine Delegation des Obersten Gerichts Albaniens Gast der IRZ. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Informationsbesuchs zum Thema „Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland“ waren neben dem Präsidenten des Obersten Gerichts, Professor Xhezair Zaganjori, fünf Richterinnen und Richter der Verwaltungskammer des Obersten Gerichts Albaniens.

In Fachgesprächen mit dem Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, Erich Künzler, wurden der Aufbau, die Aufgaben und die angesichts der aktuellen Asylpolitik personelle Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland besprochen. Am darauffolgenden Tag wurde die Delegation am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Professor Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert empfangen. Mit Dr. Otto Mallmann, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Dr. Susanne Rublack, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, sowie Martin Steinkühler, Richter am Bundesverwaltungsgericht, fanden Fachgespräche zu der Stellung und den Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts, den Besonderheiten des Revisionsverfahrens, zu aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung sowie zur gerichtlichen Entscheidungsfindung mit Blick auf die Unabhängigkeit des Richters statt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten sehr von der Möglichkeit, sich mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern am Bundesverwaltungsgericht und am Sächsischen Oberverwaltungsgericht austauschen zu können. Des Weiteren konnten sie so einen Einblick in die Aufgaben und den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland erlangen.