Tomislav Pintaric, Prof. Friedrich-Christian Schroeder, Dr. Mirijana Lazarova Trajkovska und Prof. Herbert Küpper (v.l.n.r.) Nordmazedonien
Im Rahmen der regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen der IRZ und dem Institut für Ostrecht München e.V. (IOR) nahm die die ehemalige Richterin des heutigen Nordmazedonien am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Dr. Mirijana Lazarova Trajkovska, die für die IRZ als Beraterin tätig ist, am 26. Juni 2019 an einem Fachgespräch des Instituts an dessen Sitz in Regensburg teil. Begleitet wurde sie von Dr. Stefan Pürner, dem Bereichsleiter der IRZ für Nordmazedonien. Von Seiten des IOR nahmen an dem Austausch teil:
Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, wissenschaftlicher Leiter des IOR,
Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des IOR, sowie
Tomislav Pintaric, Länderreferent für Nordmazedonien des IOR.
Dr. Lazarova Trajkovska und Dr. Pürner informierten ihre Gastgeber über den gegenwärtigen Stand der Justizreform in Nordmazedonien sowie die unterstützenden Aktivitäten der IRZ hierbei. Im Verlauf des fachlichen Austausches arbeiteten die Beteiligten auch Parallelen und Unterschiede zu anderen Staaten heraus, über die das IOR forscht. Im Zentrum der Diskussion standen hierbei insbesondere die Anforderungen an die Richterschaft und die Rolle der Justizräte.
Dr. Lazarova Trajkovska nutzte den Besuch in Regensburg, um sich insgesamt mit der Tätigkeit des Instituts vertraut zu machen. Sie wird nach ihrer Rückkehr nach Nordmazedonien außerdem geeignete Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf die Möglichkeit von Forschungsaufenthalten am IOR hinweisen. Denn das Netzwerk des IOR unterstützt deutschsprachige Juristinnen und Juristen auch ihres Heimatlands.
Auf Einladung des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, von Prof. Dr. Geritt Manssen und der Fakultätsgruppe Regensburg der European Law Students' Association EL§A, hielt Dr. Mirijana Lazarova Trajkovska außerdem einen gut besuchten Gastvortrag zum Thema „The Effect of the Jurisdiction of the European Court of Human Rights on States in Transition“.
Am 28. Juni 2019 fand in Skopje im Gebäude der Staatsanwaltschaft die erste Sitzung des Project Steering Commitee statt, auf dem der sogenannte Initial Work Plan sowie der Visibility and Communication Plan diskutiert und einstimmig beschlossen wurden.
Nach gut sechswöchiger Vorbereitung und umfangreicher Unterstützung durch Expertinnen und Experten aus Deutschland und Kroatien ist der Start des Projekts damit gelungen. Auch die Unterstützung durch die verschiedenen Behörden vor Ort gestaltet sich immer besser. Der nächste wichtige Schritt wird der Kick-off-Event im September sein. Dort wird das Projekt unter Anwesenheit hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Behörden und ausländischer Gäste einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Umfangreiche Aktivitäten liegen nun vor allen Beteiligten, um die Projektziele zu erreichen und das Twinning Projekt erfolgreich abzuschließen. Dafür wurden in dieser ersten Sitzung des Projektsteuerungsausschusses die Weichen gestellt.
Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt a.D.; Dr. Stefan Pürner, IRZ; Otto Graf, stellvertretender deutscher Botschafter in Nordmazedonien; Richter Shefajet Hajdari, Präsident des Berufungsgerichts Gostivar, Nordmazedonien Nordmazedonien
Am 20. und 21. Juni 2019 fanden in Skopje zwei Veranstaltungen statt, die sich mit der Rolle der Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sowie der Leiterinnen und Leiter von Staatsanwaltschaften beschäftigten. Die Veranstaltungen wurden gemeinsam von der Akademie für Richter und Staatsanwälte „Pavel Shatev“ und der IRZ organisiert.
Den Anfang machte die Veranstaltung „Die Rolle der Gerichtspräsidenten bei der Verwaltung und Leitung der Gerichte - Management und Organisation der Arbeit der Richter und Mitarbeiter“. Eingeladen waren Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie Mitglieder des Richterrates.
Zum Auftakt begrüßte Otto Graf, ständiger Vertreter des deutschen Botschafters in Nordmazedonien, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hob insbesondere die Rolle des Rechtsstaats bei den EU-Beitrittsvorbereitungen hervor.
Anschließend gab Richter Shefajet Hajdari, Präsident des Berufungsgerichts Gostivar, einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Praxis bei der Leitung von Gerichten in Nordmazedonien, wobei er von Anfang an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einbezog. So ergab sich ein umfassendes Bild auch der Probleme, mit denen sich die Justiz in Nordmazedonien konfrontiert sieht, z.B. die mangelnde Personalausstattung oder die fehlende Entlastung der Richterinnen und Richter. Dabei wurde deutlich, dass der notwendige Personaleinsatz auch von gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Umfang der Protokollierung, oder vom Vorhandensein von Diktierprogrammen in der Landessprache beeinflusst wird.
Deutscher Referent war Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt a.D. und OLG-Präsident a.D. Bei seinen Ausführungen stießen vor allem die weitgehenden Kompetenzen des Gerichtspräsidiums in Deutschland auf großes Interesse. Einige von dessen Aufgaben, u.a. die dienstliche Beurteilung von Richterinnen und Richtern, übernimmt in Nordmazedonien nämlich der Justizrat.
Die Veranstaltung des zweiten Tages zur Rolle der Leiterin oder des Leiters einer Staatsanwaltschaft richtete sich an leitende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter und Mitglieder des Staatsanwaltsrates.
Die Referate übernahmen Staatsanwältin Liljana Spasovska, Staatsanwaltschaft von Nordmazedonien, und wiederum Winfried Schubert in seiner Rolle als Generalstaatsanwalt a.D.
Beide Veranstaltungen zeichneten sich durch intensive Diskussionen aus. Dabei ging es auch um die Institution des oder der Haushaltsbeauftragten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten Instrumente wie Benchmarking und Kosten-Leistungsanalysen und diskutierten, wie die auf diese Weise gewonnenen Informationen verwendet werden können.
Mit Erstaunen wurde aufgenommen, dass Umfragen zufolge das Vertrauen in die Justiz gerade in den Staaten besonders groß ist, die keinen Justizrat besitzen oder in denen der Justizrat nur beratende Funktion hat.