Effektiver Grundrechtsschutz in Albanien

Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Albanien

Unerlässlich für einen effektiven Grundrechtsschutz ist neben der grundlegenden Gewährleistung des Rechts auf Zugang zur Justiz, verankert auch in Art. 46 der Charta der Grundrechte, vor allem eine verlässliche und u.a. an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientierte Rechtsprechungspraxis der Verfassungsgerichte.

Die IRZ hat deswegen in jüngster Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht von Albanien dessen Richterinnen und Richter zu einem vom Auswärtigen Amt geförderten Arbeitsbesuch zum EGMR eingeladen, in dessen Mittelpunkt der fachliche Austausch mit dem albanischen Richter am EGMR, Darian Pavli, stand. So konnte ein praxisnaher Erfahrungsaustausch mit direktem Bezug zur Situation in Albanien ermöglicht werden, der wesentlich zu einer Stärkung der Zusammenarbeit beider Gerichte beitragen kann.

In einem zweiten im Rahmen der Zuwendung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz organisierten Besuchs der wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Verfassungsgerichts beim EGMR konnte auch dieser Teilnehmerkreis wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit gewinnen.

Deutschsprachiger Workshop zum deutschen Recht

Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Region Westbalkan

Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.

Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.

Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.

Neue Datenbank für schnellere und einheitliche Rechtsprechung

(v.r.n.l): Der Präsident des Obersten Gerichts von Albanien, Sokol Sadushi, der deutsche Botschafter, Karl Bergner und Dr. Stefan Pürner, Projektbereichsleiter, IRZ.
(v.r.n.l): Der Präsident des Obersten Gerichts von Albanien, Sokol Sadushi, der deutsche Botschafter, Karl Bergner und Dr. Stefan Pürner, Projektbereichsleiter, IRZ.
Albanien

Die offizielle Übergabe der mit einer Projektförderung des Auswärtigen Amtes entwickelten Dokumentationssoftware zur Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Republik Albanien fand am 15. Juli 2024 in Tirana statt. Die neue Datenbank, die der Richter- und Staatsanwaltschaft, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie der Öffentlichkeit zugänglich ist, leistet einen Beitrag zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren durch schnellere Recherche, zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sowie zu größerer Transparenz der Justiz.

Der Präsident des Obersten Gerichts der Republik Albanien, Sokol Sadushi und der deutsche Botschafter, Karl Bergner dankten der IRZ für ihre Unterstützung der Rechtsreformen in Albanien. Das Land ist langjähriger Partnerstaat, die IRZ wird mit den albanischen Partnerinstitutionen die gute Zusammenarbeit fortsetzen.