Zugang zum Recht und wirtschaftliche Stabilität – Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht im Fokus zweier Fachseminare in Jordanien

Die Teilnehmenden des Seminars zur Anwendung der Prozesskostenhilfe
Die Teilnehmenden des Seminars zur Anwendung der Prozesskostenhilfe
Jordanien

Der Zugang zum Recht und der Umgang mit wirtschaftlichen Krisensituationen zählen zu den zentralen Herausforderungen moderner Justizsysteme. Vor diesem Hintergrund führte die IRZ am 19. und 20. Mai 2026 gemeinsam mit jordanischen Partnerinstitutionen zwei Hybrid-Seminare in Amman zu den Themen Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht durch.

Einen besonderen Schwerpunkt setzte das Seminar zur Beratung und Anwendung der Prozesskostenhilfe, das die IRZ gemeinsam mit dem jordanischen Justizministerium, vertreten durch die Rechtshilfedirektion, durchführte. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Ministerialbeamtinnen und -beamte, die mit der Anwendung oder Weiterentwicklung der Prozesskostenhilfe befasst sind.

Dr. Rania Al-Rahahleh, Direktorin der Rechtshilfedirektion, gab zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Prozesskostenhilfe in Jordanien. Dabei ging sie insbesondere auf die 2018 verabschiedete gesetzliche Grundlage der Prozesskostenhilfe ein und erläuterte, wie diese seither praktisch angewendet wird. Sie stellte bestehende Mechanismen der praktischen Anwendung vor, ging auf Herausforderungen in der Umsetzung ein und erläuterte aktuelle Entwicklungen. Anhand einer detaillierten Statistik für die Jahre 2019 bis 2025 zeigte sie zudem, dass die Anzahl der Personen die Prozesskostenhilfe in Jordanien in Anspruch nehmen seit der Einführung der Regelung stetig gestiegen ist.

Aus deutscher Sicht beleuchtete Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz die Prozesskostenhilfe im Strafverfahren. Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Grundlagen, Zielsetzungen, Bewilligungsvoraussetzungen und typische Fallkonstellationen aus der Praxis. Herr Rechtsanwalt Naser Mansour stellte anschließend die Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren dar. Dabei erläuterte er ihre Bedeutung für einen wirksamen Rechtsschutz, die gesetzlichen Voraussetzungen der Bewilligung, den Ablauf der Antragstellung sowie praktische Herausforderungen in der Anwendungspraxis. Diskutiert wurden auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich Voraussetzungen, Verfahren und praktischer Anwendung sowie mögliche Schlussfolgerungen für die Praxis. So wurde im Austausch die Frage aufgegriffen, ob und in welcher Form die Prozesskostenhilfe künftig auch auf zivilrechtliche Verfahren in Jordanien ausgeweitet werden könnte. Auf entsprechende Nachfrage wurde aus deutscher Perspektive empfohlen eine solche Erweiterung ernsthaft zu prüfen. Rechtsanwalt Naser Mansour hob hervor, dass die Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren Menschen mit geringen finanziellen Mitteln den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz eröffnet – sowohl zur Durchsetzung eigener Ansprüche als auch zur Verteidigung gegen Ansprüche Dritter. Eine solche Ausweitung könne dazu beitragen, den Zugang zum Recht in Jordanien weiter zu stärken und das Vertrauen in die praktische Wirksamkeit rechtsstaatlicher Verfahren zu fördern.

Der Austausch war offen, praxisnah und von zahlreichen Nachfragen geprägt. Die Teilnehmenden brachten eigene Erfahrungen und Fragen ein, insbesondere zu praktischen Voraussetzungen, möglichen Anwendungsbereichen und Grenzen einer Ausweitung der Prozesskostenhilfe. Dadurch entstand eine fachlich fundierte und lebendige Diskussion, die deutlich machte, dass Prozesskostenhilfe weit über eine Kostenfrage hinausgeht: Sie berührt unmittelbar die Frage, wie erreichbar Rechtsschutz im Alltag tatsächlich ist.

Am Folgetag befasste sich ein weiteres Hybrid-Seminar mit den Grundlagen des Insolvenzrechts. Im Mittelpunkt standen Grundprinzipien moderner Insolvenzverfahren, aktuelle Entwicklungen des jordanischen Insolvenzrechts und praktische Fragen der gerichtlichen Anwendung. Diskutiert wurde insbesondere das reformierte jordanische Insolvenzrecht von 16.05.2018, das neben Gläubigergleichbehandlung und Transparenz auch auf den Erhalt wirtschaftlicher Tätigkeit und die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen ausgerichtet ist. Damit wurde der vorangegangene Austausch um eine wirtschaftsrechtliche Perspektive auf Rechtssicherheit, Stabilität und den Umgang mit Unternehmenskrisen ergänzt.

Beide Veranstaltungen zeigten, wie groß das Interesse der jordanischen Partner an einem praxisnahen rechtsvergleichenden Austausch ist. Zugleich machten sie deutlich, welche Bedeutung Prozesskostenhilfe und Insolvenzrecht für den Zugang zum Recht, rechtsstaatliche Verfahren und wirtschaftliche Stabilität haben.

Sitzungsleitung und Videoverhandlungen in der gerichtlichen Praxis

Die Teilnehmenden des Hybrid-Seminars in Amman
Die Teilnehmenden des Hybrid-Seminars in Amman
Jordanien

Wie lässt sich eine gerichtliche Verhandlung effizient und zugleich fair leiten? Welche Möglichkeiten bietet der Einsatz von Videotechnik im Gerichtsverfahren? Und welche Anforderungen stellen sich dabei an zentrale Verfahrensgrundsätze wie Protokollierung, Beweiswürdigung und den Umgang mit Sachverständigen?

Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines zweitägigen Hybrid-Seminars, das die IRZ am 12. und 13. Mai 2026 gemeinsam mit der jordanischen Justizakademie in Amman durchführte. Die Veranstaltung richtete sich an jordanische Richterinnen und Richter und befasste sich mit der Leitung gerichtlicher Sitzungen sowie den Einsatz von Videoverhandlungen in der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Praxis.

Neben dem aktuellen Stand der Implementierung in Jordanien wurden insbesondere die Rolle und Verantwortung der Vorsitzenden, die Strukturierung der Hauptverhandlung, die Gewährleistung eines fairen Verfahrens sowie die Sicherung der Verfahrensrechte der Beteiligten thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf rechtlichen und praktischen Fragen digitaler Verhandlungen, etwa bei Beweisaufnahme und Vernehmungen per Video sowie im Hinblick auf Verteidigungsrechte, Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Wahrheitsfindung.

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Sitzungsleitung und digitale Verfahrensformen nicht nur organisatorische Fragen betreffen, sondern unmittelbar mit Verfahrensfairness, effektiver Prozessführung und einer modernen gerichtlichen Praxis verbunden sind.

Die IRZ besteht weiterer Bedarf an vertieftem fachlichem Austausch zu konkreten Anwendungsfällen digitaler Verhandlungen und zu praktischen Leitlinien für eine faire und strukturierte Sitzungsleitung.

Verfassungsrechtsprechung auf dem Prüfstand

Der Präsident des jordanischen Verfassungsgerichts Richter Mohammad Al Ghazo (3. v.r.) nach der Fachtagung
Der Präsident des jordanischen Verfassungsgerichts Richter Mohammad Al Ghazo (3. v.r.) nach der Fachtagung
Jordanien

Wie lassen sich Verfassungsnormen sicher und systematisch auslegen? Welche Methoden kommen dabei zur Anwendung? Und welche Rolle spielt der gesellschaftliche Wandel für die Rechtsprechung?

Diese Fragen standen im Zentrum einer Fachtagung am 14. Mai 2025 in Amman, bei der Richterinnen und Richter des jordanischen Verfassungsgerichts gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., zentrale Aspekte der Verfassungsinterpretation und Urteilsfindung beleuchteten.

Das Gericht selbst ist noch jung – es wurde 2012 als Teil der Verfassungsreform eingerichtet, um erstmals eine unabhängige verfassungsgerichtliche Kontrolle zu ermöglichen. Seitdem berät die IRZ das jordanische Verfassungsgericht zu diversen verfassungsrechtlichen Themen – stets im offenen und vertrauensvollen Austausch.

Die Fachvorträge konzentrierten sich auf methodische Grundlagen der Verfassungsinterpretation – darunter teleologische, systematische und historische Auslegungsansätze – sowie auf deren konkreten Anwendung in der Rechtsprechung.

Ein zweiter Schwerpunkt lag auf der Praxis der Urteilsfindung: Wie entwickelt sich aus einem konkreten Fall eine verfassungsgerichtliche Entscheidung? Welchen Einfluss haben Präzedenzfälle? Und wie lassen sich gesellschaftliche Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbinden? Lebhaft diskutiert wurden hier der Einfluss eines sich wandelnden Familienbildes auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen von Kopftüchern.

Besonders erfreulich war die aktive Rolle des Präsidenten des jordanischen Verfassungsgerichts, Richter Mohammad Al Ghazo, der die Diskussion mit fundierten Beiträgen bereicherte. Die Atmosphäre war offen und kollegial – eine gute Grundlage für den fachlichen Austausch.

Während das Thema der Verfassungsinterpretation umfassend behandelt wurde, sieht die IRZ bei der Praxis der Urteilsfindung weiteres Potenzial für vertiefende Veranstaltungen, insbesondere zu unterschiedlichen Formen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen – etwa zur Nichtigkeit, zur Wirkung ex nunc oder ex tunc oder zu gesetzgeberischen Fristen.